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LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Arbeitgebers zur Rückerstattung von an einen ehemaligen Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslosengeldern und Sozoialbeiträgen; Maßgeblichkeit des Erhalts einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung; Differenzierung zwischen Arbeitnehmerkündigung und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 15.07.2003 - S 5 AL 1681/00
- LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03
- BSG, 25.06.2004 - B 7 AL 240/04 B
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 240/04 B
- BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03
Man meine, dass auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1999 - Az.: 1 BvR 2296/96 - in diesem Sinne zu verstehen sei. - BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 64/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03
So führe das BSG in seiner Entscheidung vom 04.09.2001 - Az.: B 7 AL 64/00 R - aus, dass bei der Auslegung der Befreiungstatbestände an die von der Gesetzgebung vorgegebene äußere Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeknüpft werden müsse, um die mit § 128 AFG verfolgten Zwecke zu erreichen und Missbrauch abzuwenden.
- BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B
Voraussetzungen der Anhörungsrüge
das Verfahren fortzuführen und das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juni 2004 - L 8 AL 368/03 - aufzuheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LSG, vorsorglich an einen anderen Senat zurückzuverweisen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2004 - L 8 AL 199/04 Die hier maßgeblichen Bescheide sind sämtlich unanfechtbar geworden, so dass eine Erhöhung erst ab dem 22. Juni 2000 in Betracht kommt (vgl dazu Senats-beschluss vom 15. März 2004 - L 8 AL 368/03 -).