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   LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03   

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https://dejure.org/2004,18365
LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03 (https://dejure.org/2004,18365)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.06.2004 - L 8 AL 368/03 (https://dejure.org/2004,18365)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - L 8 AL 368/03 (https://dejure.org/2004,18365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Rückerstattung von an einen ehemaligen Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslosengeldern und Sozoialbeiträgen; Maßgeblichkeit des Erhalts einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung; Differenzierung zwischen Arbeitnehmerkündigung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03
    Man meine, dass auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1999 - Az.: 1 BvR 2296/96 - in diesem Sinne zu verstehen sei.
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 64/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2004 - L 8 AL 368/03
    So führe das BSG in seiner Entscheidung vom 04.09.2001 - Az.: B 7 AL 64/00 R - aus, dass bei der Auslegung der Befreiungstatbestände an die von der Gesetzgebung vorgegebene äußere Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeknüpft werden müsse, um die mit § 128 AFG verfolgten Zwecke zu erreichen und Missbrauch abzuwenden.
  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    das Verfahren fortzuführen und das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juni 2004 - L 8 AL 368/03 - aufzuheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LSG, vorsorglich an einen anderen Senat zurückzuverweisen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2004 - L 8 AL 199/04
    Die hier maßgeblichen Bescheide sind sämtlich unanfechtbar geworden, so dass eine Erhöhung erst ab dem 22. Juni 2000 in Betracht kommt (vgl dazu Senats-beschluss vom 15. März 2004 - L 8 AL 368/03 -).
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